Schülerverkehrsdienste

Der Schülerverkehrsdienst wird über den öffentlichen Liniendienst, über einen eigenen Schülerverkehrsdienst oder wenn die Notwendigkeit besteht, über eigene Transportdienste für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen.

Rückvergütung der Fahrtspesen (Kilometergeld)

Für jene Familien von Schülerinnen und Schüler, welche die öffentlichen Verkehrsmittel nicht nutzen können und auch kein Schülerverkehrsdienst eingerichtet werden kann, können um die Vergütung der Fahrtspesen ansuchen.

Letzte Aktualisierung: 14/01/2026