Transport von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen

Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen haben Anrecht auf einen eigenen Transport

Es ist möglich, einen eigenen Transport mit oder ohne Begleitung auf der Grundlage einer fachärztlichen Verschreibung des öffentlichen Gesundheitsdienstes zu beantragen.

Es kann um einfache Schulfahrten oder um auch Zusatzfahrten angesucht werden. Diese umfassen: 

  • Fahrten zu Therapien,
  • Schulausflüge (max. 3)
  • Praktika. 

Die zusätzlichen Fahrten müssen aber immer während der Unterrichtszeit durchgeführt werden.

Wer stellt den Antrag?

Die Schule stellt den Antrag per ZEP direkt beim Amt für Schulfürsorge mittels der Vorlage, welche mit dem Rundschreiben im März 2026 übermittelt wurde.

Einreichefristen

  • für Schulfahrten: bis 24. April 2026; in Ausnahmefällen: bis 30. Juni 2026
  • für Zusatzfahrten: ab 24. August 2026; Zusatzfahrten können während des gesamten Schuljahres angesucht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Anträge mindestens 15 Tage vor Durchführung über die ZEP eingereicht werden müssen!

Letzte Aktualisierung: 08/05/2026